Einreichungen werden bis 31. Mai 2026 entgegengenommen.
Mit seiner Entscheidung vom 24. Juni 2025 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof der rechtlichen Debatte rund um Wertsicherungsklauseln neuen Auftrieb verliehen. Der VfGH bestätigt darin die Verfassungskonformität von § 6 Abs 2 Z 4 KSchG. Auch wenn das Urteil medial große Wellen schlägt, zeigt eine differenzierte Betrachtung: Der Gerichtshof hat nicht über die Wirksamkeit konkreter Wertsicherungsvereinbarungen entschieden – sondern verweist auf die Zuständigkeit der Zivilgerichte im Rahmen von Verbands- und Individualverfahren.
Im aktuellen Bau- und Immobilienreport analysiert DSC-Partnerin Nina Mitterdorfer die bisherigen zivilgerichtlichen Entscheidungen und ordnet das VfGH-Erkenntnis in den größeren rechtlichen Kontext ein.
Einreichungen werden bis 31. Mai 2026 entgegengenommen.
Der DSC-Partner spricht über Karrierewege nach der WU
Das Handbuch ist im Linde Verlag in der Edition Immobilienwirtschaft erschienen.